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Erste Schritte bei einem Todesfall

Was ist für die Angehörigen als erstes zu tun, wenn jemand gestorben ist:

» bei einem Todesfall zu Hause
» bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
» Welche Dokumente werden benötigt?

Todesfall zu Hause

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt.

Werden Sie nicht gleich aktiv. 

Danken Sie für die Begegnung mit diesem Menschen. Lassen Sie Ihre Gefühle zu und nehmen sich einen Moment Zeit. Vielleicht ist es Ihnen auch unheimlich, alleine mit dem Verstorbenen zu sein. Haben Sie keine Scheu, jemanden um Hilfe anzurufen - einer Ihrer Freunde oder jemanden, der schon Erfahrung mit dem Sterben und dem Tod hat.

  • Verständigen Sie den zuständigen Hausarzt oder einen anderen erreichbaren Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Sie können sich auch telefonisch an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116 117 (ohne Ortsvorwahl) wenden. Dieser ist bundesweit, 365 Tage, kostenfrei aus allen Telefonnetzen (Festnetz und Mobil) erreichbar. 

  • Wenn es mitten in der Nacht ist, können Sie ruhig bis zum nächsten Morgen warten.

  • Verständigen Sie unser Bestattungsunternehmen, um den Zeitpunkt für die Überführung abzustimmen.

Manche Menschen haben Angst den toten Körper zu berühren. Sie haben Angst vor dem sogenannten Leichengift. Dies gibt es jedoch nicht. Einige Stunden nach dem Tod entstehen basische Stoffe im toten Körper. Der Kontakt mit diesen Stoffen oder die eventuelle Aufnahme in den eigenen Körper, z.B. bei einer Verletzung, ist ungefährlich. 
Wenn Sie das Bedürfnis haben, sprechen Sie mit dem Verstorbenen und schwelgen Sie in gemeinensamen Erinnerungen.

Sie können ohne Schwierigkeiten den Leichnam für max. 36 Stunden in der Wohnung behalten, um Zeit zu haben, Abschied zu nehmen oder auch damit entferntere Freunde sich auch noch verabschieden können.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verstorben ist, setzen Sie sich bitte gleich mit uns in Verbindung. Wir wissen genau, in welchen Einrichtungen Verstorbene umgehend abgeholt werden müssen oder welche Besonderheiten es gibt.

Welche Dokumente werden benötigt?

Bitte sprechen Sie telefonisch einen Beratungstermin mit uns ab, damit wir genügend Zeit für Sie haben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des noch lebenden Ehepartners
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde des evtl. verstorbenen Ehegatten
  • Scheidungsurteil des Verstorbenen
  • Krankenkassenkarte
  • Rentennummern
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Totenschein
  • Versicherungsunterlagen
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Personalausweis/Reisepass

Sie können sich hier diese Checklisten downloaden oder ausdrucken.

Anschrift

Bestattungsunternehmen
Bobsin & Nissen GmbH

Rosa-Luxemburg-Straße 9, 18055 Rostock
Telefon: 0381 - 45 27 66
  Telefax: 0381 - 49 97 245

E-Mail: bestattungen(at)bobsin-nissen(dot)de

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