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Bestattungsunternehmen Bobsin & Nissen GmbH

Als Bestatter in Rostock ist es unsere Aufgabe, Angehörige eines/einer Verstorbenen in allen Fragen der Bestattung zu beraten, die individuelle Trauerfeier zu organisieren und alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Da ein Todesfall zu jeder Zeit und meist unvorbereitet eintritt, sind wir mit unserem Bestattungsunternehmen in Rostock 24 Stunden täglich in Bereitschaft, um Tag und Nacht, am Wochenende und auch an Feiertagen für Sie erreichbar zu sein.

Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde...
 

Feuerbestattung

Unter Feuerbestattung (auch Kremation, früher Leichenverbrennung) versteht man die Verbrennung einer Leiche...
 

Seebestattung

Unter Seebestattung versteht man die Bestattung der sterblichen Überreste eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen auf See...

Waldbestattung

Waldbestattung / Naturbestattung ist eine Bestattungsform in naturhafter Umgebung und außerhalb traditioneller Friedhöfe...

Baumbestattung

BaumFrieden ist eine einzigartige Form der Baumbestattung. Mit BaumFrieden können Sie an dem Ort ruhen, an dem Sie ...


Bestattungsgesetze und Friedhofsordnungen

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch das Bestattungsrecht (in Form von Landesbestimmungen) gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder auch durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Bestattungswald stellen dagegen noch Ausnahmen dar.

Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es durch interne Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. Für den Bestattungspflichtigen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Eine vorhandene Bestattungsverfügung durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.

Weil die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und Österreich die Ausfolgung einer Aschenurne an die Hinterbliebenen in der Regel nicht zulassen, in der Schweiz oder den Niederlanden aber schon, hat sich ein Geschäftszweig des Bestattungswesens in deutschen Nachbarländern auf die Überführung Verstorbener aus Deutschland, deren Kremation und die diskrete formlose Übergabe der Urne an die Angehörigen spezialisiert. Im Gegenzug haben sich in einigen Bundesländern, z. B. Bayern, die Bestattungsgesetze in den letzten Jahrzehnten etwas liberalisiert (siehe Bestattungsarten).

Quelle: Wikipedia

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Bestattungsunternehmen
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E-Mail: bestattungen(at)bobsin-nissen(dot)de

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