Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines/einer Verstorbenen in einem Sarg. Es ist immer noch die in Deutschland am weitesten verbreitete Bestattungsart.
Nach dem Tod eines/einer Angehörigen kann eine Erdbestattung bereits
innerhalb einer Woche stattfinden.
Vor der Bestattung haben die Angehörigen die Möglichkeit, den/die
Verstorbene(n) noch einmal zu sehen und sich von ihm/ihr zu verabschieden.
Bei der Abschiednahme ist der/die Verstorbene eine Stunde vor der Trauerfeier
in entsprechenden Räumlichkeiten des Friedhofs im Sarg liegend aufgebahrt.
Üblicherweise wird in der Feierhalle des Friedhofs eine Trauerfeier veranstaltet,
bei der Musik gespielt wird und ein Redner den/die Verstorbene(n) würdigt.
Nach dieser Feierstunde gehen alle Angehörigen gemeinsam zur Grabstelle
und
der Sarg wird in die Erde gelassen.
In Rostock werden Erdbestattungen auf dem Neuen Friedhof, dem Westfriedhof und dem Friedhof Warnemünde durchgeführt. Die Angehörigen des/der Verstorbenen haben die Wahl zwischen der Bestattung in einem Wahl- und einem Reihengrab.
Bei der Beisetzung in einem Wahlgrab erwerben die Angehörigen vom jeweiligen
Friedhof das Nutzungsrecht für 20 Jahre. Die Lage des Grabes wird weitgehend
von den Angehörigen ausgewählt.
Auf einer Wahlgrabstelle für einen Sarg besteht außerdem die Möglichkeit,
noch 4 Urnen zu bestatten. Bei Bedarf kann das Nutzungsrecht nach 20 Jahren
verlängert werden.
Eine Erdreihengrabstelle wird nur für eine Erdbestattung vergeben. Eine
Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Grabstelle
wird nach 20 Jahren eingeebnet.